Ausländische Pflegekraft oder Pflegeheim? Voraussetzungen, Ablauf und Entscheidungshilfe auf einen Blick
Wenn eine ältere Person langfristige Pflege benötigt, gibt es zwei häufige Wege: die Einstellung einer ausländischen Haushaltshilfe für die Pflege zu Hause oder den Einzug in eine Altenpflegeeinrichtung. Ersteres erfordert, dass die pflegebedürftige Person eine professionelle Bewertung (z. B. Barthel-Index) besteht, die Voraussetzungen erfüllt und das Einstellungsverfahren des Arbeitsministeriums durchläuft. Letzteres bedeutet die Wahl einer zugelassenen Einrichtung für Pflege, Langzeitpflege, Betreuung oder Demenzbetreuung. Beide unterscheiden sich in Bezug auf Pflegepersonal, Kostenstruktur, Lebensumfeld und geeigneten Pflegegrad. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Voraussetzungen und den Ablauf für die Einstellung einer ausländischen Pflegekraft sowie einen Vergleich der beiden Optionen. Dies dient als neutrale Orientierung für Angehörige und stellt keine medizinische oder rechtliche Beratung dar.
Ausländische Pflegekraft vs. Pflegeheim: Wie wählen?
Die beiden Wege unterscheiden sich in Pflegemodell, Kosten und geeigneten Personen. Die Entscheidung kann anhand des Pflegegrads der älteren Person und der tagsüber verfügbaren familiären Betreuung getroffen werden:
- Ausländische Haushaltshilfe für die Pflege: 1:1-Betreuung zu Hause, die pflegebedürftige Person muss die Voraussetzungen erfüllen und das Einstellungsverfahren durchlaufen; Kosten ca. monatliches Gehalt plus Unterkunft, Verpflegung und Gebühren
- Pflegeheim: Gruppenbetreuung, Auswahl einer zugelassenen Pflege-/Langzeitpflege-/Betreuungs-/Demenzbetreuungseinrichtung; monatliche Gebühr je nach Einrichtungstyp
- Entscheidungskriterien: Pflegegrad, Notwendigkeit professioneller medizinischer Versorgung, tagsüber verfügbare familiäre Betreuung, Budget und Wohnraum
Voraussetzungen und Ausnahmen vom Barthel-Index (Stand 2025)
Für die Einstellung einer ausländischen Haushaltshilfe für die Pflege muss die pflegebedürftige Person grundsätzlich die Voraussetzungen erfüllen; in den letzten Jahren wurden die Ausnahmen vom Barthel-Index schrittweise erweitert:
- Ursprüngliche Regelung: Bewertung durch Barthel-Index (ADL) mit einem bestimmten Pflegegrad erforderlich
- Seit Oktober 2023 erweitert: Personen, die mindestens 6 Monate lang häusliche Pflege/Tagespflege/Familienpflege der Langzeitpflege erhalten haben, oder mit bestimmten schweren Erkrankungen, oder ab 80 Jahren mit leichter Pflegebedürftigkeit usw., sind vom Barthel-Index befreit
- Ab August 2025 weitere Lockerung: Personen ab 80 Jahren sind generell befreit; Personen von 70–79 Jahren mit Krebs im Stadium II oder höher sind befreit; bei erneuter Einstellung und Alter ab 75 Jahren sind befreit
Ablauf und Fristen für die Einstellung einer ausländischen Pflegekraft
Vom Assessment bis zum Dienstantritt der Pflegekraft dauert es in der Regel mehrere Wochen bis Monate. Eine frühzeitige Planung und Beachtung der Fristen wird empfohlen:
- Ablauf: Medizinische Bewertung/Voraussetzungen erfüllen → Antrag auf Rekrutierungserlaubnis → Einreise aus dem Ausland oder Übernahme eines inländischen Wechsels → Erhalt der Beschäftigungserlaubnis
- Erstmalige Einstellung sollte einige Monate vor Bedarf beginnen; Verlängerung muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums vor Vertragsende beantragt werden
- Kann über einen lizenzierten Makler oder direkt über das „Direkteinstellungs-Servicezentrum“ erfolgen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen einer ausländischen Pflegekraft und einem Pflegeheim? Wie wählt man aus?
Eine ausländische Haushaltshilfe für die Pflege bietet zu Hause eine 1:1-Betreuung. Die pflegebedürftige Person muss die Voraussetzungen erfüllen, und die Familie fungiert als Arbeitgeber, der für Einstellung und Verwaltung zuständig ist. Ein Pflegeheim hingegen bietet in einer zugelassenen Einrichtung rund um die Uhr teamorientierte Pflege mit Pflege- und Betreuungspersonal. Im Allgemeinen sind der Pflegegrad, der Platz und die personellen Ressourcen zu Hause, das Budget und der Wunsch der älteren Person die Hauptfaktoren. Es wird empfohlen, nach einer Bewertung durch das Langzeitpflegezentrum und einem persönlichen Besuch zu entscheiden.
Welche Voraussetzungen müssen für die Einstellung einer ausländischen Haushaltshilfe für die Pflege erfüllt sein?
Die pflegebedürftige Person muss sich einer professionellen Bewertung in einer vom Arbeitsministerium benannten medizinischen Einrichtung unterziehen, die nach Alter und Pflegegrad bewertet wird: Personen unter 80 Jahren benötigen rund um die Uhr Pflege (Barthel-Index unter 35 Punkte); Personen von 80 bis unter 85 Jahren benötigen starke Abhängigkeit oder rund um die Uhr Pflege (Barthel-Index unter 60 Punkte); Personen ab 85 Jahren benötigen leichte Abhängigkeit (Barthel-Index mit nur einer Beeinträchtigung). (Quelle: Gesundheitsministerium)
Muss der Barthel-Index zwingend durchgeführt werden? Gibt es Ausnahmen?
Nicht unbedingt. Seit Oktober 2023 wurden die Ausnahmen erweitert: Zum Beispiel sind Personen, die Leistungen der Langzeitpflege des Gesundheitsministeriums erhalten und seit mindestens 6 Monaten häusliche/tagespflegerische Betreuung oder Familienpflege in Anspruch nehmen, oder die ein ärztliches Attest über bestimmte schwere Erkrankungen vorlegen, oder die innerhalb des letzten Jahres bereits eine Haushaltshilfe beschäftigt haben, oder die mindestens 80 Jahre alt sind und nur einen Identitätsnachweis benötigen, von der Barthel-Index-Bewertung befreit. Derzeit wird bei über der Hälfte der Anträge auf den Barthel-Index verzichtet. (Quelle: Arbeitsministerium, Entwicklungsbehörde für Arbeitskräfte; Gesundheitsministerium)
Wie lange dauert der Einstellungsprozess für eine ausländische Pflegekraft?
Erstmalige Arbeitgeber müssen die Einstellungsberechtigung innerhalb von 6 Monaten vor der geplanten Anwerbung erhalten; bei Verlängerung erfolgt die Bearbeitung 4 bis 5 Monate vor Ablauf des bestehenden Vertrags. Die medizinische Bewertung ist 1 Jahr ab Ausstellungsdatum gültig; bei Befreiung von der medizinischen Bewertung muss der Antrag auf Rekrutierungserlaubnis innerhalb von 60 Tagen nach der Vermittlung durch das örtliche Langzeitpflegezentrum gestellt werden. Das genaue Verfahren und die erforderlichen Dokumente richten sich nach den Bekanntmachungen des Arbeitsministeriums. (Quelle: Arbeitsministerium, Entwicklungsbehörde für Arbeitskräfte)
Wenn ich mich für ein Pflegeheim entscheide, wie finde ich das richtige?
Je nach Pflegegrad und Betreuungsbedarf der älteren Person kann der entsprechende Typ der Altenpflegeeinrichtung gewählt werden (Pflege-, Langzeitpflege-, Betreuungs- oder Demenzbetreuungseinrichtung). Es sollte überprüft werden, ob die Einrichtung zugelassen ist, welche Bewertung sie hat und welche Bewohner sie tatsächlich aufnimmt. Auf dieser Website können Sie nach Stadt oder Einrichtungstyp suchen. Es wird empfohlen, die Einrichtung persönlich zu besichtigen, sich über Personalausstattung und Gebührenverträge zu informieren, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Kann man eine ausländische Pflegekraft und ein Pflegeheim nacheinander oder kombiniert nutzen?
Beide schließen sich nicht gegenseitig aus. Manche Familien beginnen mit häuslicher Pflege oder einer ausländischen Pflegekraft und wechseln bei Verschlechterung des Zustands oder wenn die Pflege zu belastend wird, in ein Pflegeheim. Andere nutzen während der Wartezeit auf eine Pflegekraft oder während der Bewertungsphase vorübergehend ein Pflegeheim oder Kurzzeitpflege. Die konkrete Übergangsform sollte mit dem Langzeitpflegezentrum und dem medizinischen Team besprochen und je nach Zustand der älteren Person geplant werden.
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