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Langzeitpflege 3.0 und Beantragung von Zuschüssen für Langzeitpflege? (Einführung 2026)

Der Zehnjahresplan für Langzeitpflege 3.0 wurde am 31. Dezember 2025 vom Exekutiv-Yuan genehmigt und tritt ab 2026 (dem 115. Jahr der Republik China) offiziell in Kraft. Er führt die Struktur von Langzeitpflege 2.0 „gemeindebasiert, personenzentriert, kontinuierliche Versorgung“ fort und hat die Vision „gesundes Altern, Altern in der Heimat, würdevolles Sterben“. Das Antragsverfahren bleibt unverändert: Rufen Sie die Langzeitpflege-Hotline „1966“ des Gesundheitsministeriums an (Montag bis Freitag 8:30–12:00, 13:30–17:30) oder wenden Sie sich an das Langzeitpflege-Managementzentrum der Stadt/des Landkreises Ihres Wohnsitzes. Ein Pflegemanager führt eine Hausbesuchsbewertung des Pflegebedarfs und der Pflegestufe durch. Basierend auf dem genehmigten Ergebnis werden häusliche, gemeindenahe, Hilfsmittel- und Entlastungsdienste sowie Zuschüsse verknüpft. Die Zuschussberechtigung, -höhe und Eigenbeteiligung richten sich nach der Pflegestufe, der wirtschaftlichen Situation der Familie und den aktuellen Bekanntmachungen. Die folgenden Informationen sind neutrale Konzepte und Verfahrenshinweise; die tatsächlichen Berechtigungen und Leistungen richten sich nach den Bekanntmachungen des Gesundheitsministeriums und der Städte/Landkreise.

Was ist neu bei Langzeitpflege 3.0? (ab 2026)

Langzeitpflege 3.0 führt die Struktur von 2.0 „gemeindebasiert, kontinuierliche Versorgung“ fort und erweitert den Empfängerkreis und die Dienste:

  • Ab Januar 2026 erweiterter Leistungsempfängerkreis: Aufnahme von Demenzkranken mit Pflegebedarf jeden Alters und Patienten der integrierten Akutversorgung nach der Akutphase
  • Ab Juli 2026 neue intelligente technische Hilfsmittel zur Miete, Budget 60.000 NT$ alle 3 Jahre
  • Fortführung von häuslichen, gemeindenahen, Entlastungs- und Hilfsmitteldiensten sowie Eigenbeteiligungsmechanismen

Wie beantragen? (Vier Schritte)

Das Antragsverfahren folgt dem von Langzeitpflege 2.0: Ein Pflegemanager bewertet und genehmigt. Sie müssen nicht mehrere Stellen aufsuchen:

  • Rufen Sie die Langzeitpflege-Hotline „1966“ des Gesundheitsministeriums an oder wenden Sie sich an das Langzeitpflege-Managementzentrum der Stadt/des Landkreises Ihres Wohnsitzes
  • Ein Pflegemanager führt eine Hausbesuchsbewertung der Pflegestufe und des Pflegebedarfs durch
  • Basierend auf dem genehmigten Ergebnis werden häusliche Pflege, Tagespflege, Hilfsmittel, Entlastungsdienste usw. verknüpft
  • Berechnung der Leistungshöhe und Eigenbeteiligung basierend auf Pflegestufe und wirtschaftlicher Situation der Familie

Langzeitpflege-Zuschuss vs. Kosten für stationäre Einrichtungen

Die beiden Systeme sind unterschiedlich, die Leistungsquellen sind verschieden, werden oft verwechselt:

  • Langzeitpflege-Leistungen: Hauptsächlich für häusliche, gemeindenahe Dienste und Entlastungsdienste in Einrichtungen
  • Monatliche Kosten für stationäre Einrichtungen (Pflege-/Langzeitpflegeheime): Selbstzahler, separat berechnet
  • Es gibt einen separaten „Zuschuss für Nutzer stationärer Einrichtungen“ mit einer jährlichen Obergrenze von 120.000 NT$, Berechtigung gemäß Bekanntmachung

FAQ

Wie beantrage ich Langzeitpflege 3.0/2.0-Dienste?

Rufen Sie die Langzeitpflege-Hotline „1966“ des Gesundheitsministeriums an (Festnetz und Mobiltelefon, Betriebszeiten: Montag bis Freitag 8:30–12:00, 13:30–17:30) oder wenden Sie sich an das Langzeitpflege-Managementzentrum der Stadt/des Landkreises Ihres Wohnsitzes. Nach der Annahme führt ein Pflegemanager eine Hausbesuchsbewertung durch und genehmigt die nutzbaren Dienste und Zuschusshöhen basierend auf der Pflegestufe und dem Bedarf.

Was ist der Unterschied zwischen Langzeitpflege 3.0 und 2.0? Welche neuen Leistungen gibt es?

Langzeitpflege 3.0 (115.–124. Jahr der Republik China) wurde am 31. Dezember 2025 vom Exekutiv-Yuan genehmigt und tritt ab 2026 in Kraft. Es führt die gemeindenahe Pflege von 2.0 fort und stärkt die Verknüpfung von medizinischer und pflegerischer Versorgung. Bei den Leistungen wird ab dem 1. Januar 2026 der Leistungsempfängerkreis erweitert: Demenzkranke mit Pflegebedarf jeden Alters und Patienten der integrierten Akutversorgung nach der Akutphase werden in die Langzeitpflege-Leistungen aufgenommen. Ab dem 1. Juli 2026 werden intelligente technische Hilfsmittel mit einem Budget von 60.000 NT$ alle 3 Jahre für die Miete hinzugefügt. Die tatsächlichen Leistungen und Berechtigungen richten sich nach den aktuellen Bekanntmachungen des Gesundheitsministeriums.

Wer könnte für Langzeitpflege-Dienste in Frage kommen?

Langzeitpflege-Dienste richten sich hauptsächlich an pflegebedürftige Personen mit Unterstützungsbedarf im täglichen Leben, darunter ältere Menschen ab einem bestimmten Alter mit Pflegebedarf, Demenzkranke, Menschen mit Behinderungen und einige indigene Gruppen. Langzeitpflege 3.0 schließt auch Demenzkranke mit Pflegebedarf jeden Alters und Patienten der integrierten Akutversorgung nach der Akutphase ein. Die tatsächlichen Berechtigungskriterien richten sich nach den Bekanntmachungen des Gesundheitsministeriums; eine Bewertung über die Hotline 1966 oder das Langzeitpflege-Managementzentrum wird empfohlen.

Sind Langzeitpflege-Zuschüsse und Kosten für stationäre Einrichtungen dasselbe?

Nein. Die Zuschüsse von Langzeitpflege 3.0/2.0 werden hauptsächlich für häusliche, gemeindenahe Dienste und Entlastungsdienste in Einrichtungen verwendet. Die monatlichen Kosten für stationäre Einrichtungen (wie Pflegeheime, Langzeitpflegeeinrichtungen) werden separat berechnet. Einige Städte/Landkreise haben zusätzliche Zuschüsse für die Unterbringung (Pflege) von einkommensschwachen älteren Menschen in Einrichtungen. Die beiden Systeme und Leistungen sind unterschiedlich und müssen separat verstanden werden.

Wo finde ich die offiziellen Bestimmungen zu Langzeitpflege-Zuschüssen?

Sie können die Langzeitpflege-Spezialseite des Gesundheitsministeriums (1966.gov.tw) und die Bekanntmachungen der Langzeitpflege-Managementzentren der Städte/Landkreise einsehen oder die Hotline 1966 anrufen. Diese Website bietet neutrale Informationen und ist nicht offiziell; die tatsächlichen Leistungen und Berechtigungen richten sich nach den aktuellen Bekanntmachungen der zuständigen Behörden.

· Diese Seite enthält neutrale Informationen, die nur zu Referenzzwecken dienen. Sie stellt keine medizinische, rechtliche, steuerliche oder Aufnahmeberatung dar. Die tatsächlichen Vorschriften und Dienstleistungen entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungen der zuständigen Behörden und den Angaben der jeweiligen Einrichtung.

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