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Langzeitpflege 3.0 und Beantragung von Zuschüssen für Langzeitpflege (Start 2026)

Der Zehnjahresplan für Langzeitpflege 3.0 wurde am 31. Dezember 2025 vom Exekutiv-Yuan genehmigt und tritt ab 2026 (dem 115. Jahr der Republik China) offiziell in Kraft. Er führt die Struktur von Langzeitpflege 2.0 fort, die auf Gemeinschaft basiert, menschenzentriert ist und kontinuierliche Pflege bietet, mit der Vision von „gesundem Altern, Altern in der Gemeinschaft und würdevoller Sterbebegleitung“. Das Antragsverfahren bleibt unverändert: Rufen Sie die Langzeitpflege-Hotline „1966“ des Gesundheitsministeriums an (Montag bis Freitag 8:30–12:00, 13:30–17:30) oder wenden Sie sich an das Langzeitpflege-Managementzentrum Ihrer Stadt/ Ihres Landkreises am Wohnsitz oder Aufenthaltsort. Ein Pflegemanager führt eine häusliche Bewertung des Pflegegrads und des Bedarfs durch. Basierend auf dem Bewertungsergebnis werden dann Leistungen und Zuschüsse für häusliche, gemeindenahe, Hilfsmittel- und Entlastungsdienste verknüpft. Die Zuschussberechtigung, -höhe und Eigenbeteiligung richten sich nach dem Pflegegrad, der wirtschaftlichen Situation der Familie und den aktuellen Bekanntmachungen. Die folgenden Informationen bieten neutrale Konzepte und Verfahrenshinweise; die tatsächlichen Berechtigungen und Leistungen richten sich nach den Bekanntmachungen des Gesundheitsministeriums und der Städte/Landkreise.

Was ist neu bei Langzeitpflege 3.0? (ab 2026)

Langzeitpflege 3.0 führt die Struktur von 2.0 fort, die auf Gemeinschaft basiert und kontinuierliche Pflege bietet, und erweitert den Empfängerkreis und die Dienste:

  • Ab Januar 2026 erweiterter Leistungsempfängerkreis: Aufnahme von Personen jeden Alters mit Demenz und Pflegebedürftigkeit sowie Patienten der postakuten integrierten Versorgung
  • Ab Juli 2026 neue Mietmöglichkeit für intelligente technische Hilfsmittel mit einem Budget von 60.000 NT$ alle 3 Jahre
  • Fortführung von häuslichen, gemeindenahen, stationären Entlastungs- und Hilfsmitteldiensten sowie des Eigenbeteiligungsmechanismus

Wie beantrage ich? (Vier Schritte)

Das Antragsverfahren folgt dem von Langzeitpflege 2.0: Ein Pflegemanager bewertet und genehmigt; der gesamte Prozess erfordert keine eigenständige Kontaktaufnahme mit mehreren Stellen:

  • Rufen Sie die Langzeitpflege-Hotline „1966“ des Gesundheitsministeriums an oder wenden Sie sich an das Langzeitpflege-Managementzentrum Ihrer Stadt/ Ihres Landkreises am Wohnsitz oder Aufenthaltsort
  • Ein Pflegemanager führt eine häusliche Bewertung des Pflegegrads und des Pflegebedarfs durch
  • Basierend auf dem Bewertungsergebnis werden häusliche Dienste, Tagespflege, Hilfsmittel, Entlastungsdienste usw. verknüpft
  • Berechnung der Leistungshöhe und Eigenbeteiligung basierend auf Pflegegrad und wirtschaftlicher Situation der Familie

Langzeitpflege-Zuschuss vs. Kosten für stationäre Einrichtungen

Die beiden Systeme sind unterschiedlich und haben unterschiedliche Finanzierungsquellen; sie werden oft verwechselt:

  • Langzeitpflege-Leistungen: Hauptsächlich für häusliche, gemeindenahe Dienste und Entlastungsdienste in Einrichtungen
  • Monatliche Kosten für stationäre Einrichtungen (Pflegeheime/Langzeitpflegeeinrichtungen): Selbstzahler, separat berechnet
  • Es gibt auch einen „Zuschuss für Nutzer stationärer Einrichtungen“ mit einer jährlichen Obergrenze von 120.000 NT$, Berechtigung gemäß Bekanntmachung

FAQ

Wie beantrage ich Leistungen von Langzeitpflege 3.0/2.0?

Rufen Sie die Langzeitpflege-Hotline „1966“ des Gesundheitsministeriums an (Festnetz und Mobiltelefon, Betriebszeiten: Montag bis Freitag 8:30–12:00, 13:30–17:30) oder wenden Sie sich an das Langzeitpflege-Managementzentrum Ihrer Stadt/ Ihres Landkreises am Wohnsitz oder Aufenthaltsort. Nach der Antragstellung führt ein Pflegemanager eine häusliche Bewertung durch und legt die nutzbaren Leistungen und Zuschusshöhen basierend auf dem Pflegegrad und dem Bedarf fest.

Was ist der Unterschied zwischen Langzeitpflege 3.0 und 2.0? Welche neuen Leistungen gibt es?

Langzeitpflege 3.0 (115.–124. Jahr der Republik China) wurde am 31. Dezember 2025 vom Exekutiv-Yuan genehmigt und tritt ab 2026 in Kraft. Es führt die gemeinschaftsbasierte Pflege von 2.0 fort und stärkt die Verknüpfung von medizinischer und pflegerischer Versorgung. Bei den Leistungen wird ab dem 1. Januar 2026 der Leistungsempfängerkreis erweitert: Personen jeden Alters mit Demenz und Pflegebedürftigkeit sowie Patienten der postakuten integrierten Versorgung werden in die Langzeitpflege-Leistungen aufgenommen. Ab dem 1. Juli 2026 werden intelligente technische Hilfsmittel mit einem Budget von 60.000 NT$ alle 3 Jahre für die Miete hinzugefügt. Die tatsächlichen Leistungen und Berechtigungen richten sich nach den aktuellen Bekanntmachungen des Gesundheitsministeriums.

Wer kann möglicherweise für Langzeitpflegeleistungen in Frage kommen?

Langzeitpflegeleistungen richten sich hauptsächlich an pflegebedürftige Personen mit Unterstützungsbedarf im täglichen Leben, einschließlich älterer Menschen ab einem bestimmten Alter mit Pflegebedarf, Menschen mit Demenz, Menschen mit Behinderungen und bestimmten indigenen Gruppen. Langzeitpflege 3.0 schließt auch Personen jeden Alters mit Demenz und Pflegebedürftigkeit sowie Patienten der postakuten integrierten Versorgung ein. Die tatsächlichen Berechtigungskriterien richten sich nach den Bekanntmachungen des Gesundheitsministeriums; eine Bewertung über die Hotline 1966 oder das Langzeitpflege-Managementzentrum wird empfohlen.

Sind Langzeitpflege-Zuschüsse und Kosten für stationäre Einrichtungen dasselbe?

Nein. Die Zuschüsse von Langzeitpflege 3.0/2.0 werden hauptsächlich für häusliche, gemeindenahe Dienste und Entlastungsdienste in Einrichtungen verwendet. Die monatlichen Kosten für stationäre Einrichtungen (wie Pflegeheime, Langzeitpflegeeinrichtungen) werden separat berechnet; einige Städte/Landkreise haben zusätzliche Zuschüsse für die Unterbringung (Pflege) von einkommensschwachen älteren Menschen in Einrichtungen. Die beiden Systeme und Leistungen sind unterschiedlich und müssen getrennt betrachtet werden.

Wo finde ich die offiziellen Bestimmungen zu Langzeitpflege-Zuschüssen?

Sie können die Langzeitpflege-Sonderseite des Gesundheitsministeriums (1966.gov.tw) und die Bekanntmachungen der Langzeitpflege-Managementzentren der Städte/Landkreise einsehen oder die Hotline 1966 anrufen. Diese Website bietet neutrale Informationen und ist nicht offiziell; die tatsächlichen Leistungen und Berechtigungen richten sich nach den aktuellen Bekanntmachungen der zuständigen Behörden.

Was sind die oft genannten „vier Geldpakete“ der Langzeitpflege?

Die „vier Geldpakete“ sind die umgangssprachliche Bezeichnung für die vier Hauptkategorien von Leistungen nach dem „Langzeitpflege-Leistungs- und Vergütungsrahmen“ von Langzeitpflege 2.0/3.0: ① Pflege- und Fachleistungen (häusliche Pflege, Tagespflege, familiäre Tagesbetreuung und Fachleistungen, mit festgelegten Beträgen je nach Pflegegrad 2–8, Eigenbeteiligung für allgemeine Haushalte ca. 16%); ② Transport (für Arztbesuche oder Rehabilitation, Zuschüsse gestaffelt nach Pflegegrad und Region); ③ Hilfsmittel und barrierefreie Wohnraumanpassung (festgelegter Betrag alle 3 Jahre, z.B. Rollstühle, Wohnraumanpassungen); ④ Entlastungsdienste (zur Entlastung pflegender Angehöriger, einschließlich häuslicher, stationärer und Tagesentlastung). Die tatsächlichen Beträge, Eigenbeteiligungssätze und Berechtigungen variieren je nach Pflegegrad und wirtschaftlicher Situation des Haushalts; maßgeblich sind die aktuellen Bekanntmachungen der zuständigen Behörden und die Entscheidung des Langzeitpflege-Managementzentrums.

· Diese Seite enthält neutrale Informationen, die nur zu Referenzzwecken dienen. Sie stellt keine medizinische, rechtliche, steuerliche oder Aufnahmeberatung dar. Die tatsächlichen Vorschriften und Dienstleistungen entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungen der zuständigen Behörden und den Angaben der jeweiligen Einrichtung.

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