← Morgan UniverseGolden Years
Longevity-ReiseFine CheckupFrüh erkennenEvergreenDann verbessernGolden YearsIn Altenpflege einziehen
Golden YearsNeutrale Karte der Altenpflegeeinrichtungen in ganz Taiwan

Was tun bei Pflegeproblemen oder Vertragsstreitigkeiten nach dem Einzug in eine Einrichtung? Rechte der Bewohner und Beschwerdewege auf einen Blick

Nach dem Einzug in eine Altenpflegeeinrichtung können bei Pflegequalität, Sicherheit oder Kostenstreitigkeiten drei Wege genutzt werden: Bei Pflegemängeln oder Verdacht auf Misshandlung/Vernachlässigung zunächst die Einrichtung informieren und die Schutzhotline 113 des Gesundheitsministeriums anrufen oder bei der zuständigen Stadt-/Kreisverwaltung (Sozialamt) Beschwerde einlegen; bei Kosten- und Vertragsstreitigkeiten hilft die nationale Verbraucherhotline 1950. Nachfolgend finden Sie eine neutrale Übersicht über Bewohnerrechte, Beschwerdeverfahren, Rückerstattungsregelungen und Unterbringungssicherung bei Schließung der Einrichtung – als Verbraucherinformation, nicht als rechtliche Einzelfallberatung; bei konkreten Streitigkeiten wird die Konsultation der zuständigen Behörden oder Fachleute empfohlen.

An wen wenden bei Pflegequalität oder Verdacht auf Misshandlung/Vernachlässigung?

Die zuständige Aufsichtsbehörde für Altenpflegeeinrichtungen ist die Stadt-/Kreisverwaltung (Sozialamt) am Standort der Einrichtung, die gemäß dem Altenwohlfahrtsgesetz für Beratung, Überwachung, Inspektion und Bewertung zuständig ist. Bei Feststellung von Pflegemängeln wird folgendes Vorgehen empfohlen:

  • Intern in der Einrichtung: Zuerst den Sozialarbeiter, das Pflegepersonal oder die Leitung informieren und Zeit, Personen und konkrete Umstände notieren sowie Aufzeichnungen aufbewahren
  • Aufsichtsbehörde: Bei der Stadt-/Kreisverwaltung (Sozialamt) am Standort der Einrichtung Beschwerde einlegen und eine Überprüfung fordern
  • Notfallschutz: Bei Verdacht auf Misshandlung, Vernachlässigung, Aussetzung oder wirtschaftliche Ausbeutung sofort die Schutzhotline 113 anrufen (24 Stunden, kostenfrei, mit Fremdsprachendolmetschern) oder online über „Guanhuai e qilai“ des Gesundheitsministeriums melden; bei unmittelbarer Gefahr 110/119 wählen

Welche Sanktionen drohen bei Verstößen der Einrichtung? Welche Rechte haben Bewohner?

Gemäß dem Altenwohlfahrtsgesetz kann die Aufsichtsbehörde bei festgestellten Verstößen je nach Schweregrad eine Frist zur Besserung setzen, Geldstrafen verhängen, den Betrieb für einen bestimmten Zeitraum untersagen und bei Nichtbesserung die Betriebserlaubnis entziehen; bei schwerwiegenden Fällen wie Misshandlung oder Beeinträchtigung der Gesundheit der Bewohner werden verschärfte Strafen verhängt. Das Gesetz verlangt auch, dass Einrichtungen eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen und eine ausreichende Betriebssicherheit nachweisen, um die Rechte der Bewohner zu schützen:

  • Bewertungs- und Inspektionsergebnisse sind wichtige Grundlagen zur Überwachung der Einrichtungsqualität und können bei der Aufsichtsbehörde erfragt werden
  • Einrichtungen müssen eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen, um Bewohner bei Unfällen zu schützen
  • Bei schwerwiegenden Verstößen (z. B. Misshandlung) können neben Geldstrafen auch Betriebsuntersagung und Entzug der Zulassung angeordnet werden

Wie werden Aufnahmeverträge, Kautionen und Rückerstattungen geregelt?

Vor dem Einzug muss die Einrichtung mit dem Bewohner oder den Angehörigen einen schriftlichen standardisierten Vertrag abschließen. Für stationäre Langzeitpflegeeinrichtungen gelten die „Vorschriften über erforderliche und unzulässige Klauseln in standardisierten Verträgen für stationäre Langzeitpflegedienste“ (vom Gesundheitsministerium 2024 veröffentlicht), für Altenwohnheime gelten die standardisierten Verträge für Altenpflegeeinrichtungen. Gemeinsame Schwerpunkte bei Rückerstattungen und Kautionen:

  • Die Kaution darf nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als zwei Monate Pflegegebühren betragen und muss auf einem Sonderkonto bei einem Finanzinstitut hinterlegt werden; sie darf nicht zweckentfremdet werden
  • Rückerstattung: Nach Vertragsende sind bereits gezahlte Servicegebühren anteilig für nicht genutzte Tage zurückzuerstatten (bei stationärer Langzeitpflege innerhalb von sieben Werktagen)
  • Die Kaution wird nach Abzug ausstehender Gebühren zinslos zurückgezahlt; vor Vertragsunterzeichnung die „erforderlichen und unzulässigen Klauseln“ Punkt für Punkt prüfen und auf Kündigungsfristen und -bedingungen achten

Wer hilft bei Uneinigkeit über Vertrag oder Rückerstattung?

Kosten- und Vertragsstreitigkeiten sind Verbraucherprobleme; zunächst schriftlich bei der Einrichtung Beschwerde einlegen; bei erfolglosen Verhandlungen die nationale Verbraucherhotline 1950 anrufen (automatische Weiterleitung zum Verbraucherservice der örtlichen Stadt-/Kreisverwaltung) oder beim örtlichen Verbraucherschutzbeauftragten eine Schlichtung beantragen. Bei Streitigkeiten über die Pflege selbst kann gleichzeitig auch das Sozialamt informiert werden:

  • 1950: Nationale Weiterleitungshotline für Verbraucherbeschwerden und Streitigkeiten über standardisierte Verträge
  • Örtlicher Verbraucherschutzbeauftragter: Beantragung einer Verbraucherschlichtung
  • Gleichzeitig Vertrag, Gebührenabrechnung und Korrespondenz als Beweise aufbewahren

Was passiert mit den Bewohnern, wenn eine Einrichtung schließt oder die Zulassung entzogen wird?

Gemäß § 50 des Altenwohlfahrtsgesetzes muss eine private Altenpflegeeinrichtung bei Betriebseinstellung, Ruhen des Betriebs, Schließung, Auflösung oder Entzug der Betriebserlaubnis die aufgenommenen Bewohner sofort angemessen unterbringen; kann die Einrichtung dies nicht leisten, hilft die Aufsichtsbehörde bei der Unterbringung, und die Einrichtung muss kooperieren. Bei Nichtkooperation kann die Aufsichtsbehörde Zwangsmaßnahmen ergreifen und Geldstrafen verhängen, und bei Bedarf die Einrichtung übernehmen, um eine kontinuierliche Versorgung der Bewohner sicherzustellen:

  • Die Unterbringungsverantwortung liegt bei der Einrichtung; bei Unfähigkeit hilft die Aufsichtsbehörde
  • Bei Nichtkooperation kann die Einrichtung mit Geldstrafen und Zwangsmaßnahmen belegt oder sogar von der Aufsichtsbehörde übernommen werden
  • In solchen Fällen aktiv das örtliche Sozialamt kontaktieren, um die Unterbringungsregelung zu klären

FAQ

Was ist der erste Schritt bei Verdacht auf Misshandlung oder Vernachlässigung eines Angehörigen in der Einrichtung?

Sofort die Schutzhotline 113 des Gesundheitsministeriums anrufen (24 Stunden, kostenfrei, mit Fremdsprachendolmetschern) oder online über „Guanhuai e qilai“ melden; bei unmittelbarer Gefahr 110/119 wählen. Gleichzeitig bei der zuständigen Stadt-/Kreisverwaltung (Sozialamt) Beschwerde einlegen und eine Überprüfung fordern. Notieren Sie sich Zeit, Personen und konkrete Umstände und bewahren Sie Fotos oder Aufzeichnungen als Beweise auf.

An welche Stelle kann ich mich bei Problemen mit einer Altenpflegeeinrichtung wenden?

Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Stadt-/Kreisverwaltung (Sozialamt) am Standort der Einrichtung, die gemäß dem Altenwohlfahrtsgesetz für Überwachung, Inspektion und Bewertung zuständig ist und Beschwerden entgegennimmt. Bei Verdacht auf Misshandlung/Vernachlässigung wählen Sie 113; bei Kosten- oder Vertragsstreitigkeiten als Verbraucherprobleme wählen Sie 1950. Die drei Wege können je nach Situation parallel genutzt werden.

Können bereits gezahlte Gebühren und Kautionen bei Auszug oder Tod des Angehörigen zurückerstattet werden?

Ja. Gemäß den standardisierten Verträgen sind nach Vertragsende bereits gezahlte Servicegebühren anteilig für nicht genutzte Tage zurückzuerstatten (bei stationären Langzeitpflegeeinrichtungen innerhalb von sieben Werktagen), und die Kaution ist nach Abzug ausstehender Gebühren zinslos zurückzuzahlen. Der tatsächliche Betrag richtet sich nach den Vertragsbedingungen und der tatsächlichen Nutzung im Monat; es wird empfohlen, die Gebührenabrechnung zu prüfen.

Wie hoch darf die Kaution sein? Was tun, wenn die Einrichtung die Rückzahlung verweigert?

Gemäß den aktuellen standardisierten Verträgen darf die Kaution nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als zwei Monate Pflegegebühren betragen und muss auf einem Sonderkonto hinterlegt werden. Bei Verweigerung der Rückzahlung oder Streitigkeiten über Abzüge zunächst schriftlich Beschwerde einlegen; bei erfolglosen Verhandlungen die Verbraucherhotline 1950 anrufen oder beim örtlichen Verbraucherschutzbeauftragten eine Schlichtung beantragen.

Was ist der Unterschied zwischen 1966, 1950 und 113?

1966 ist die Hotline für Langzeitpflegedienste zur Beantragung von häuslichen, gemeinschaftlichen oder stationären Langzeitpflegeleistungen und Bedarfsermittlung, kein Beschwerdeweg; 113 ist die Schutzhotline für Meldungen bei Verdacht auf Misshandlung, Vernachlässigung oder Aussetzung; 1950 ist die Verbraucherhotline für Kosten- und Vertragsstreitigkeiten. Wählen Sie je nach Bedarf die entsprechende Nummer.

Wo finde ich die Bewertungsergebnisse von Einrichtungen? Helfen sie bei Beschwerden?

Die Bewertungsergebnisse jeder Einrichtung werden von der zuständigen Behörde (Stadt-/Kreisverwaltung) veröffentlicht und können beim Sozialamt erfragt werden; auf dieser Website gibt es auch eine Seite zur Erläuterung der Bewertung von Altenpflegeeinrichtungen. Bewertungen und Inspektionsberichte sind wichtige Referenzen zur Beurteilung der Einrichtungsqualität und zur Einreichung von Beschwerden und Verbesserungsforderungen.

· Diese Seite enthält neutrale Informationen, die nur zu Referenzzwecken dienen. Sie stellt keine medizinische, rechtliche, steuerliche oder Aufnahmeberatung dar. Die tatsächlichen Vorschriften und Dienstleistungen entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungen der zuständigen Behörden und den Angaben der jeweiligen Einrichtung.

🤖 KI-Assistent