Was sind die „vier Pakete“ der Langzeitpflege? Ein Überblick über Leistungen für Pflege und Fachdienste, Fahrdienste, Hilfsmittel und Kurzzeitpflege sowie Eigenanteile
Die „vier Pakete“ sind die umgangssprachliche Bezeichnung für die vier Leistungsbereiche der Langzeitpflege 2.0/3.0, die von der Regierung für häusliche und gemeindenahe Langzeitpflege angeboten werden: ① Pflege und Fachdienste, ② Fahrdienste, ③ Hilfsmittel und barrierefreie Wohnraumanpassung, ④ Kurzzeitpflege. Nach einer Bewertung über die Hotline 1966 und das Langzeitpflege-Managementzentrum sowie der Feststellung der Pflegestufe (CMS Stufe 1–8) durch einen Pflegekoordinator werden je nach Stufe unterschiedliche Leistungsbeträge gewährt, und die Bürger tragen je nach wirtschaftlichem Status einen bestimmten Anteil (Eigenanteil). Wichtig: Die vier Pakete gelten für „häusliche und gemeindenahe“ Dienste; die monatlichen Kosten für stationäre Einrichtungen sind privat zu tragen und nicht in den vier Paketen enthalten. Nachfolgend eine neutrale Zusammenstellung der Inhalte, Leistungsbeträge, Eigenanteile und häufigen Missverständnisse – nicht offiziell, die tatsächlichen Leistungen und Berechtigungen richten sich stets nach den aktuellen Bekanntmachungen des Gesundheitsministeriums und der Städte/Kreise.
Was sind die vier Pakete der Langzeitpflege? Was beinhalten sie?
Die „vier Pakete“ sind die vier Leistungsbereiche, die mit der Langzeitpflege 2.0 eingeführt und in 3.0 fortgeführt wurden. Nach der Bewertung können sie kombiniert genutzt werden:
- Pflege und Fachdienste: Häusliche Pflege, Tagespflege, familiäre Tagesbetreuung sowie Physiotherapie/Ergotherapie/Logopädie, Pflege, Ernährung, Psychologie, Sozialarbeit usw.
- Fahrdienste: Unterstützung bei Fahrten zu Arztbesuchen und Rehabilitation für Pflegebedürftige (nur ab Stufe 4)
- Hilfsmittel und barrierefreie Wohnraumanpassung: Anschaffung oder Miete von Hilfsmitteln, barrierefreie Anpassung der Wohnung
- Kurzzeitpflege: Entlastung für pflegende Angehörige, einschließlich häuslicher, stationärer, Tages-, Nachbarschafts- und kleinräumiger multifunktionaler Kurzzeitpflege
Wie hoch sind die Leistungsbeträge der einzelnen Pakete? (Nach Pflegestufe CMS 2–8)
Die Beträge werden vom Pflegekoordinator anhand des „Pflege-Management-Bewertungsbogens (CMS)“ festgelegt; je höher die Stufe, desto höher der Betrag. Nachfolgend die Basis für Langzeitpflege 2.0/2025, die jährlich angepasst werden kann:
- Pflege und Fachdienste (monatliche Obergrenze): Stufe 2 ca. 10.020 NTD, Stufe 3 15.460, Stufe 4 18.580, Stufe 5 24.100, Stufe 6 28.070, Stufe 7 32.090, Stufe 8 36.180 NTD
- Fahrdienste (monatliche Obergrenze): Je nach geografischer Lage ca. 1.680–2.400 NTD (in abgelegenen/Inselgebieten höher)
- Hilfsmittel und barrierefreie Wohnraumanpassung: Alle 3 Jahre max. 40.000 NTD (ab Juli 2026 für intelligente technische Hilfsmittel bei reiner Miete alternativ alle 3 Jahre max. 60.000 NTD, wahlweise zu traditionellen Hilfsmitteln)
- Kurzzeitpflege (jährliche Obergrenze): Stufe 2–6 ca. 32.340 NTD, Stufe 7–8 ca. 48.510 NTD; dieses Jahresbudget kann für alle Arten von Kurzzeitpflege gemeinsam genutzt werden (nach Stufe, nicht nach Art)
Wie viel muss ich selbst zahlen? Eigenanteilssätze
Der Betrag ist die Obergrenze der staatlichen Leistung; die Bürger tragen je nach wirtschaftlichem Status einen bestimmten Anteil. Drei Kategorien: Haushalte mit sehr niedrigem Einkommen, mit niedrigem Einkommen und allgemeine Haushalte:
- Pflege und Fachdienste, Kurzzeitpflege: Allgemeine Haushalte zahlen 16 %, Haushalte mit niedrigem Einkommen 5 %, Haushalte mit sehr niedrigem Einkommen 0 %
- Fahrdienste: Allgemeine Haushalte ca. 27 % (abgelegen 21 %), Haushalte mit niedrigem Einkommen ca. 9 % (abgelegen 7 %), Haushalte mit sehr niedrigem Einkommen 0 % (je nach geografischer Lage)
- Hilfsmittel und barrierefreie Wohnraumanpassung: Allgemeine Haushalte 30 %, Haushalte mit niedrigem Einkommen 10 %, Haushalte mit sehr niedrigem Einkommen 0 %
- Hinweis: Tatsächliche Zahlung = genehmigter Dienstleistungsbetrag × Eigenanteilssatz; bei Überschreitung des genehmigten Betrags ist der überschüssige Teil vollständig selbst zu tragen
Wie wird die Pflegestufe (CMS 1–8) ermittelt? Zusammenhang mit dem Barthel-Index
Der Pflegebedarf wird mit dem „Pflege-Management-Bewertungsbogen (CMS)“ bewertet, der die Stufen 1–8 umfasst; Stufe 1 bedeutet keine Pflegebedürftigkeit:
- Leistungen für Pflege und Fachdienste usw. beginnen ab „Stufe 2“; Stufe 1 ist nicht leistungsberechtigt; je höher die Stufe, desto höher der Betrag
- CMS wird vom Langzeitpflegesystem verwendet; der „Barthel-Index“ wird häufig für die medizinische Beurteilung zur Beantragung „ausländischer Pflegekräfte“ genutzt – die Zwecke sind unterschiedlich
- Die Befreiung von der Barthel-Index-Pflicht für ausländische Pflegekräfte wurde gelockert: Seit dem 13. Oktober 2023 gilt eine „Mehrfachanerkennung“ (z. B. bei kontinuierlicher Nutzung von Langzeitpflegeleistungen über 6 Monate usw. drei Kategorien ohne Bewertung); seit dem 1. August 2025 sind Personen ab 80 Jahren oder 70–79 Jahre mit Krebs im Stadium II oder höher bei der Einstellung ausländischer Pflegekräfte von der medizinischen Beurteilung befreit
Wie beantrage ich? Unterschied zwischen den vier Paketen, monatlichen Kosten stationärer Einrichtungen und dem 120.000-NTD-Zuschuss?
Antragstellung und drei häufig verwechselte Systeme müssen klar unterschieden werden:
- Antrag: Rufen Sie die Langzeitpflege-Hotline 1966 des Gesundheitsministeriums an (erste 5 Minuten kostenlos) oder wenden Sie sich an das Langzeitpflege-Managementzentrum Ihrer Stadt/Gemeinde; ein Pflegekoordinator kommt zu Ihnen nach Hause, bewertet und erstellt einen Pflegeplan; auch über den Entlassungsvorbereitungsdienst des Krankenhauses möglich
- Vier Pakete ≠ monatliche Kosten stationärer Einrichtungen: Die vier Pakete gelten für häusliche und gemeindenahe Dienste; die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Pflege in stationären Einrichtungen (Pflegeheime/Langzeitpflegeheime) sind privat zu tragen und nicht in den vier Paketen enthalten
- Vier Pakete ≠ „Zuschuss für Nutzer stationärer Pflegeeinrichtungen“: Letzteres ist ein separates Programm mit einer Obergrenze von 120.000 NTD pro Person und Jahr, das einen CMS ab Stufe 4 und einen Aufenthalt von mindestens 180 Tagen im Jahr voraussetzt (Vermögensprüfung abgeschafft)
- Siehe auch auf dieser Website die Seiten „Langzeitpflege-Zuschuss (Langzeitpflege 3.0)“, „Kurzzeitpflege und Unterstützung für Pflegende“, „Häusliche und gemeindenahe Pflege“ usw.
FAQ
Was sind die „vier Pakete“ der Langzeitpflege? Welche vier Bereiche umfassen sie?
Die „vier Pakete“ sind die umgangssprachliche Bezeichnung für die vier Leistungsbereiche der Langzeitpflege 2.0/3.0: ① Pflege und Fachdienste (häusliche Pflege, Tagespflege, familiäre Tagesbetreuung und Fachdienste), ② Fahrdienste, ③ Hilfsmittel und barrierefreie Wohnraumanpassung, ④ Kurzzeitpflege. Nach einer Bewertung über die Hotline 1966 und das Langzeitpflege-Managementzentrum sowie der Feststellung der Pflegestufe (CMS) werden je nach Stufe Leistungsbeträge gewährt, und die Bürger tragen je nach wirtschaftlichem Status einen Eigenanteil. Der tatsächliche Inhalt richtet sich nach den aktuellen Bekanntmachungen des Gesundheitsministeriums.
Wie hoch sind die Leistungsbeträge der vier Pakete ungefähr?
Sie richten sich nach der Pflegestufe (CMS Stufe 2–8); je höher die Stufe, desto höher der Betrag (nachfolgend die Basis für Langzeitpflege 2.0/2025, Änderungen vorbehalten): Pflege und Fachdienste monatlich ca. 10.020–36.180 NTD; Fahrdienste monatlich ca. 1.680–2.400 NTD (in abgelegenen/Inselgebieten höher); Hilfsmittel und barrierefreie Wohnraumanpassung alle 3 Jahre max. 40.000 NTD; Kurzzeitpflege jährlich max. ca. 32.340 NTD für Stufe 2–6, ca. 48.510 NTD für Stufe 7–8.
Wie viel muss ich selbst für die Langzeitpflege zahlen?
Der Betrag ist die Obergrenze der staatlichen Leistung; die Bürger tragen je nach wirtschaftlichem Status einen Eigenanteil. Für Pflege und Fachdienste sowie Kurzzeitpflege: Allgemeine Haushalte zahlen 16 %, Haushalte mit niedrigem Einkommen 5 %, Haushalte mit sehr niedrigem Einkommen 0 %; bei Fahrdiensten und Hilfsmitteln gelten andere Sätze (Fahrdienste ca. 27 %/9 %/0 %, Hilfsmittel 30 %/10 %/0 %). Kosten, die über den genehmigten Betrag hinausgehen, sind vollständig selbst zu tragen. Die tatsächlichen Sätze richten sich nach den Bekanntmachungen.
Ist die Pflegestufe (CMS) dasselbe wie der Barthel-Index?
Nein. Der Pflegebedarf wird mit dem „Pflege-Management-Bewertungsbogen (CMS)“ bewertet, der die Stufen 1–8 umfasst; Leistungen für Pflege und Fachdienste beginnen ab Stufe 2. Der „Barthel-Index“ wird häufig für die medizinische Beurteilung zur Beantragung ausländischer Pflegekräfte verwendet. Die Befreiung von der Barthel-Index-Pflicht für ausländische Pflegekräfte wurde gelockert: Seit dem 13. Oktober 2023 gilt eine Mehrfachanerkennung; seit dem 1. August 2025 sind Personen ab 80 Jahren usw. von der medizinischen Beurteilung befreit.
Können die vier Pakete für die monatlichen Kosten stationärer Einrichtungen (Pflegeheime/Langzeitpflegeheime) verwendet werden?
Nein. Die vier Pakete sind Leistungen für häusliche und gemeindenahe Dienste; die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Pflege in stationären Einrichtungen sind privat zu tragen und nicht in den vier Paketen enthalten. Es gibt ein separates Programm „Zuschuss für Nutzer stationärer Pflegeeinrichtungen“ mit einer Obergrenze von 120.000 NTD pro Person und Jahr, das einen CMS ab Stufe 4 und einen Aufenthalt von mindestens 180 Tagen im Jahr voraussetzt – dies ist ein anderes System und sollte nicht verwechselt werden.
Wie beantrage ich die vier Pakete der Langzeitpflege?
Rufen Sie die Langzeitpflege-Hotline 1966 des Gesundheitsministeriums an (erste 5 Minuten kostenlos) oder wenden Sie sich an das Langzeitpflege-Managementzentrum Ihrer Stadt/Gemeinde, um einen Antrag zu stellen. Nach der Annahme kommt ein Pflegekoordinator zu Ihnen nach Hause, um die Pflegestufe und den Bedarf zu bewerten, einen Pflegeplan zu erstellen und die entsprechenden Dienste der vier Pakete zu vermitteln. Bei Krankenhausaufenthalten kann auch der Entlassungsvorbereitungsdienst des Krankenhauses die Langzeitpflege anbinden. Diese Seite ist eine neutrale Informationszusammenstellung; die tatsächliche Berechtigung und Leistungen richten sich nach den Bekanntmachungen der zuständigen Behörden.
· Diese Seite enthält neutrale Informationen, die nur zu Referenzzwecken dienen. Sie stellt keine medizinische, rechtliche, steuerliche oder Aufnahmeberatung dar. Die tatsächlichen Vorschriften und Dienstleistungen entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungen der zuständigen Behörden und den Angaben der jeweiligen Einrichtung.