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Welche Altersleistungen gibt es? Ein Überblick über Einkommensbeihilfen, Pflegegeld und Ehrengeschenke für Senioren

Die Altersleistungen in Taiwan lassen sich in mehrere Kategorien unterteilen: ① Einkommensbeihilfe für Senioren mit niedrigem bis mittlerem Einkommen (ab 65 Jahren, Haushaltseinkommen und -vermögen unter der Schwelle, derzeit monatlich 4.164 oder 8.329 NTD, gestaffelt nach Einkommen); ② Pflegegeld für Senioren mit niedrigem bis mittlerem Einkommen (für Angehörige, die schwer pflegebedürftige Senioren betreuen, monatlich 5.000 NTD); ③ Kommunale Ehrengeschenke zum Seniorenfest/Chongyang-Fest (Beträge und Voraussetzungen variieren je nach Stadt/Landkreis, manche zahlen, manche nicht); ④ Nationale Rentenversicherung „Garantierte Grundrente für Senioren“ (hervorgegangen aus der früheren Alterswohlfahrtsbeihilfe, monatlich 4.049 NTD). Diese sind „Barleistungen“ und unterscheiden sich von den Sachleistungen der Langzeitpflege 2.0/3.0 sowie den Renten der Arbeitsversicherung/Nationalen Rentenversicherung. Es gelten häufig Vermögensprüfungen und Ausschlussregelungen. Anträge können beim Sozialamt des Wohnsitzbezirks gestellt werden oder über die gebührenfreie Hotline 1957 für Sozialberatung. Nachfolgend eine neutrale Zusammenstellung, Beträge und Voraussetzungen basieren auf den aktuellen Bekanntmachungen der zuständigen Behörden.

Welche Arten von Altersleistungen gibt es hauptsächlich?

Die gängigen Barleistungen für Senioren lassen sich in folgende Kategorien einteilen: Die ersten beiden haben eine Einkommens- und Vermögensgrenze, die dritte wird von den Kommunen verwaltet, die vierte ist eine landesweite Rente:

  • Einkommensbeihilfe für Senioren mit niedrigem bis mittlerem Einkommen: ab 65 Jahren, Einkommen und Vermögen unter der Schwelle, derzeit Stufe 1: 8.329 NTD, Stufe 2: 4.164 NTD pro Monat (gestaffelt nach Einkommen)
  • Pflegegeld für Senioren mit niedrigem bis mittlerem Einkommen: für Angehörige, die schwer pflegebedürftige Senioren betreuen, monatlich 5.000 NTD
  • Ehrengeschenke zum Seniorenfest/Chongyang-Fest: von den einzelnen Städten und Landkreisen selbst verwaltet, Beträge, Voraussetzungen und ob sie gezahlt werden, variieren
  • Nationale Rentenversicherung „Garantierte Grundrente für Senioren“: hervorgegangen aus der früheren Alterswohlfahrtsbeihilfe, monatlich 4.049 NTD, ausgezahlt von der Arbeitsversicherungsbehörde

Was ist der Unterschied zwischen Beihilfen, Langzeitpflege und Renten? (Nicht verwechseln)

Diese drei Systeme sind unterschiedlich, die zuständigen Stellen und die Art der Leistungen sind verschieden, und es gibt häufig Vermögensprüfungen oder Ausschlussregelungen:

  • Sozialbeihilfen: Barleistungen, meist mit Vermögensprüfung und Voraussetzung eines niedrigen bis mittleren Einkommens (Zuständig: Sozialamt des Bezirks)
  • Langzeitpflege 2.0/3.0: Sachleistungen (Pflegekräfte, Tagespflege, Kurzzeitpflege, Hilfsmittel), keine pauschalen Barzahlungen (Kontakt: 1966)
  • Renten: Sozialversicherung, berechnet nach Beitragsjahren (Arbeitsversicherung/Nationale Rentenversicherung, ausgezahlt von der Arbeitsversicherungsbehörde)
  • Ausschlussregelungen: Z. B. darf, wer die „Garantierte Grundrente für Senioren“ bezieht, nicht gleichzeitig andere Sozialbeihilfen erhalten; das „Pflegegeld“ setzt voraus, dass keine Langzeitpflege in Anspruch genommen wird

Wie beantragt man die Leistungen? Wo kann man sich informieren?

Die Voraussetzungen und Beträge der Beihilfen ändern sich jährlich und je nach Stadt/Landkreis. Es wird empfohlen, offizielle Kanäle zu nutzen und sich nicht auf veraltete Informationen zu verlassen:

  • Sozialamt der Gemeinde/Stadt/Landkreis des Wohnsitzes: Hauptanlaufstelle für Einkommensbeihilfe für Senioren mit niedrigem bis mittlerem Einkommen, Pflegegeld, Zuschüsse für Zahnersatz und Ehrengeschenke
  • Sozialbehörde der jeweiligen Stadt/Landkreis: Informationen zu lokalen Programmen, Beträgen und Voraussetzungen
  • Gebührenfreie Hotline 1957 für Sozialberatung: täglich 8:00–22:00 Uhr, ganzjährig, Beratung und Vermittlung durch Sozialarbeiter
  • Für Langzeitpflege: Hotline 1966

FAQ

Wie hoch ist die Einkommensbeihilfe für Senioren mit niedrigem bis mittlerem Einkommen pro Monat? Was sind die Voraussetzungen?

Derzeit (Stand 2026) wird nach dem monatlichen Pro-Kopf-Einkommen des Haushalts in zwei Stufen unterschieden: Stufe 1: 8.329 NTD pro Monat, Stufe 2: 4.164 NTD pro Monat. Voraussetzungen: mindestens 65 Jahre alt, tatsächlicher Wohnsitz im Meldebezirk, Haushaltseinkommen und -vermögen unter der Schwelle (Einkommen wird als Vielfaches des „Existenzminimums“ berechnet, Vermögen/Guthaben für Einpersonenhaushalte maximal ca. 2,5 Millionen NTD, pro weiterem Haushaltsmitglied erhöht sich der Betrag). Die tatsächlichen Beträge und Schwellenwerte richten sich nach den aktuellen Bekanntmachungen der Sozial- und Familienbehörde des Gesundheits- und Sozialministeriums sowie der jeweiligen Stadt/Landkreis.

Können Angehörige, die pflegebedürftige Senioren betreuen, eine Beihilfe erhalten?

Ja, es gibt das „Pflegegeld für Senioren mit niedrigem bis mittlerem Einkommen“ in Höhe von 5.000 NTD pro Monat für die pflegende Person. Hauptbedingungen: Die pflegebedürftige Person bezieht die Einkommensbeihilfe für Senioren mit niedrigem bis mittlerem Einkommen, wurde als schwer pflegebedürftig eingestuft, befindet sich nicht in stationärer Unterbringung oder hat keine Pflegekraft (einschließlich ausländischer Pflegekräfte) eingestellt, und erhält keine anderen staatlichen Pflegeleistungen; die pflegende Person muss mit der pflegebedürftigen Person zusammenleben, keiner Vollzeitarbeit nachgehen usw. Detaillierte Bedingungen richten sich nach den Vorschriften der jeweiligen Stadt/Landkreis. Informationen erhalten Sie beim Sozialamt des Wohnsitzbezirks.

Bekommt jeder die „Seniorenbeihilfe“?

Nicht unbedingt. Die allgemein als „Seniorenbeihilfe/Ehrengeschenk zum Chongyang-Fest“ bezeichneten Leistungen werden von den einzelnen Städten und Landkreisen selbst verwaltet und aus eigenen Haushaltsmitteln finanziert. Ob sie gezahlt werden, die Höhe, das Mindestalter, die Dauer des Wohnsitzes und ob eine Vermögensprüfung erfolgt, variiert stark. Manche Städte/Landkreise zahlen, manche nicht. Maßgeblich sind die Bekanntmachungen der jeweiligen Stadt/Landkreis oder des Bezirksamts. Daneben gibt es die nationale „Garantierte Grundrente für Senioren“ der Nationalen Rentenversicherung (monatlich 4.049 NTD), die aus der früheren Alterswohlfahrtsbeihilfe hervorgegangen ist und von der Arbeitsversicherungsbehörde ausgezahlt wird – ein separates System.

Gibt es Zuschüsse für Zahnersatz für Senioren? Worauf ist zu achten?

Ja, aber diese werden von den einzelnen Städten und Landkreisen verwaltet, nicht einheitlich landesweit. Beträge und Voraussetzungen variieren, in der Regel für Senioren mit niedrigem bis mittlerem Einkommen oder bestimmte Berechtigte. Wichtig ist das Verfahren: Zuerst muss eine Untersuchung bei einem staatlich beauftragten Zahnarzt erfolgen und die Genehmigung eingeholt werden, bevor der Zahnersatz angefertigt wird. Wird der Zahnersatz vor der Genehmigung hergestellt, wird der Zuschuss in der Regel nicht gewährt. Für denselben Kiefer gilt oft eine Sperrfrist von mehreren Jahren. Bitte erkundigen Sie sich zunächst beim Sozialamt oder Bezirksamt Ihres Wohnsitzes nach dem Verfahren und den Voraussetzungen.

Können diese Beihilfen zusammen mit Langzeitpflegeleistungen und Renten bezogen werden?

Das ist getrennt zu betrachten. Die Sozialbeihilfen (Barleistungen), die Sachleistungen der Langzeitpflege 2.0/3.0 und die Renten der Arbeitsversicherung/Nationalen Rentenversicherung sind drei verschiedene Systeme, die jedoch häufig Vermögensprüfungen oder Ausschlussregelungen untereinander aufweisen – z. B. darf, wer die „Garantierte Grundrente für Senioren“ bezieht, nicht gleichzeitig andere Sozialbeihilfen erhalten; das „Pflegegeld“ setzt voraus, dass keine Langzeitpflege in Anspruch genommen wird. In der Praxis müssen die Voraussetzungen einzeln geprüft werden; es ist nicht davon auszugehen, dass alle Leistungen gleichzeitig bezogen werden können. Bei Fragen wenden Sie sich an die gebührenfreie Hotline 1957 für Sozialberatung.

· Diese Seite enthält neutrale Informationen, die nur zu Referenzzwecken dienen. Sie stellt keine medizinische, rechtliche, steuerliche oder Aufnahmeberatung dar. Die tatsächlichen Vorschriften und Dienstleistungen entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungen der zuständigen Behörden und den Angaben der jeweiligen Einrichtung.

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