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Wie wird die Langzeitpflegebedarfsstufe (Pflegegrad) bewertet? CMS Stufen 1–8, Bewertung durch Pflegeberater und Antragstellung über 1966 auf einen Blick

Langzeitpflegeleistungen stehen nicht jedem zu – sie müssen erst durch eine Bewertung und Feststellung des „Langzeitpflegebedarfsgrads“ (CMS) ermittelt werden. Nach einem Antrag über die Langzeitpflege-Hotline 1966 kommt ein Pflegeberater nach Hause und bewertet mit dem „Pflegemanagement-Bewertungsinstrument“ anhand von Aktivitäten des täglichen Lebens (ADLs), instrumentellen Aktivitäten des täglichen Lebens (IADLs), Kognition und Umgebung die Stufen 1 bis 8 (je höher die Zahl, desto schwerer die Pflegebedürftigkeit). Ab Stufe 2 besteht Anspruch auf Langzeitpflegeleistungen, und die Stufe bestimmt auch die Höhe der Zuschüsse für die einzelnen Dienste. Nachfolgend eine neutrale Zusammenstellung des Bewertungsprozesses, der Bedeutung der Stufen und der nächsten Schritte – als Informationssammlung, nicht als medizinische oder rechtliche Beratung.

Was ist der „Langzeitpflegebedarfsgrad“ (CMS)?

Er ist die Eintrittskarte für Langzeitpflegeleistungen und entscheidet, ob und wie viel man erhält:

  • Der Langzeitpflegebedarfsgrad (CMS) reicht von Stufe 1 bis Stufe 8, je höher die Zahl, desto schwerer die Pflegebedürftigkeit und desto größer der Pflegebedarf
  • Ab Stufe 2 besteht Anspruch auf Langzeitpflegeleistungen (Stufe 1 erhält keine Leistungen); die Stufe bestimmt auch die Höhe der Zuschüsse für die einzelnen Dienste der „Vier Langzeitpflege-Pakete“
  • Er bewertet den „Pflegebedarf und das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit“ und dient als Grundlage für die Festlegung von Leistungen und Zuschüssen, nicht als Krankheitsdiagnose

Wie beantragt man die Bewertung? Anruf bei 1966, Pflegeberater kommt nach Hause

Der Ablauf beginnt mit einem Anruf, gefolgt von einer Bewertung durch Fachpersonal zu Hause:

  • Rufen Sie die Langzeitpflege-Hotline 1966 an (oder stellen Sie einen Antrag beim Langzeitpflegezentrum Ihrer Stadt oder Ihres Kreises)
  • Ein Pflegeberater (oder Bewerter) kommt nach Hause und führt mit dem „Pflegemanagement-Bewertungsinstrument“ des Gesundheitsministeriums eine Vor-Ort-Bewertung durch
  • Nach der Bewertung werden der Langzeitpflegebedarfsgrad und das verfügbare Leistungsbudget festgelegt, und es wird bei der Erstellung eines Pflegeplans und der Vermittlung von Diensten geholfen

Was wird bewertet? ADLs, IADLs und andere Bereiche

Das Bewertungsinstrument erfasst die tatsächliche Selbstversorgung und Unterstützungssituation in sechs Bereichen:

  • Aktivitäten des täglichen Lebens (ADLs, 10 Punkte): Essen, Baden, Körperpflege, An-/Auskleiden, Kontrolle von Stuhl und Urin, Toilettengang, Transfer, Gehen, Treppensteigen
  • Instrumentelle Aktivitäten des täglichen Lebens (IADLs, 8 Punkte): Telefonieren, Einkaufen, Kochen, Hausarbeit, Wäsche, Ausgehen, Medikamentenmanagement, Finanzen
  • Hinzu kommen Kommunikationsfähigkeit, spezieller komplexer Pflegebedarf, kognitive Funktion und emotionales Verhalten, häusliche Umgebung sowie familiäre und soziale Unterstützung – all dies fließt in die Bestimmung der Stufe ein

Nach der Stufenfestlegung: Anbindung an die Vier Langzeitpflege-Pakete

Nach Festlegung der Stufe können die Langzeitpflegeleistungen entsprechend dem Budget in Anspruch genommen werden:

  • „Vier Langzeitpflege-Pakete“ = Pflege und Fachdienste, Fahrdienste, Hilfsmittel und barrierefreie Wohnraumanpassung, Kurzzeitpflege; je höher die Stufe, desto höher in der Regel das Budget
  • Der Pflegeberater hilft bei der Erstellung eines Pflegeplans und der Vermittlung von Ressourcen wie häuslicher Pflege oder Tagespflege; auf dieser Website gibt es Seiten zu „Langzeitpflegezuschüsse“, „Hilfsmittelzuschüsse“ und „Kurzzeitpflege“ zum Querverweis
  • Wenn die Einstellung einer ausländischen häuslichen Pflegekraft in Betracht gezogen wird, gibt es dafür eigene Voraussetzungen (teilweise neues System ohne Barthel-Index); auf dieser Website gibt es Seiten zu „Ausländische Pflegekraft oder Einrichtung“ und „Barthel-Index“ mit weiteren Informationen

Häufige Fragen und neutrale Hinweise

Einige in der Praxis häufig gestellte Punkte:

  • Wenn Sie nicht mindestens Stufe 2 erreichen, bedeutet das nicht, dass Sie keine Ressourcen nutzen können – Sie können sich trotzdem an das Langzeitpflegezentrum wenden, um andere Sozialleistungen oder Selbstzahleroptionen zu erfahren
  • Bei Veränderungen des Gesundheitszustands kann eine Neubewertung beantragt werden; Stufe und Pflegeplan werden dann angepasst
  • Zusammenfassung: Zuerst 1966 anrufen und eine Bewertung beantragen, der Pflegeberater legt den CMS-Grad fest, dann die Vier Langzeitpflege-Pakete entsprechend dem Budget nutzen. Die tatsächliche Stufenfestlegung und das Budget richten sich nach dem Langzeitpflegezentrum und den aktuellen Vorschriften des Gesundheitsministeriums. Diese Seite enthält neutrale Informationen, keine medizinische oder rechtliche Beratung.

FAQ

Wie wird die Langzeitpflegebedarfsstufe (Pflegegrad) bewertet? Kostet es etwas?

Nach einem Antrag über die Langzeitpflege-Hotline 1966 oder bei den Langzeitpflegezentren der Städte und Kreise kommt ein Pflegeberater nach Hause und bewertet mit dem „Pflegemanagement-Bewertungsinstrument“ des Gesundheitsministeriums anhand von ADLs, IADLs, Kognition und Umgebung die Stufen 1 bis 8. Die Bewertung selbst wird vom Staat angeboten und ist kostenlos. Der tatsächliche Ablauf und die Stufenfestlegung richten sich nach dem Langzeitpflegezentrum und den aktuellen Vorschriften. Diese Seite enthält neutrale Informationen, keine medizinische oder rechtliche Beratung.

In wie viele Stufen wird die Langzeitpflege eingeteilt? Ab welcher Stufe gibt es Zuschüsse?

Die Langzeitpflegebedarfsstufen reichen von Stufe 1 bis Stufe 8, je höher die Zahl, desto schwerer die Pflegebedürftigkeit und desto größer der Pflegebedarf. Ab Stufe 2 besteht Anspruch auf Langzeitpflegeleistungen (Stufe 1 erhält keine Leistungen). Die Stufe bestimmt auch die Höhe der Zuschüsse für die einzelnen Dienste der „Vier Langzeitpflege-Pakete“. Die Stufe wird vom Pflegeberater anhand des Bewertungsinstruments festgelegt.

Welche Bereiche werden bei der Bewertung berücksichtigt?

Hauptsächlich werden Aktivitäten des täglichen Lebens (ADLs, 10 Punkte: Essen, Baden, Toilettengang, Transfer, Gehen, Treppensteigen usw.) und instrumentelle Aktivitäten des täglichen Lebens (IADLs, 8 Punkte: Telefonieren, Einkaufen, Kochen, Hausarbeit, Medikamenteneinnahme, Finanzen usw.) bewertet. Hinzu kommen Kommunikationsfähigkeit, spezieller komplexer Pflegebedarf, Kognition und emotionales Verhalten, häusliche Umgebung und familiäre Unterstützung – all dies fließt in die Bestimmung des Langzeitpflegebedarfsgrads ein.

Wo kann ich eine Langzeitpflegebewertung beantragen? An wen wende ich mich?

Rufen Sie die Langzeitpflege-Hotline 1966 an oder wenden Sie sich an das Langzeitpflegezentrum Ihrer Stadt oder Ihres Kreises, um einen Antrag auf Langzeitpflegeleistungen zu stellen. Nach der Annahme kommt ein Pflegeberater nach Hause, bewertet mit dem Bewertungsinstrument, legt die Stufe fest und hilft bei der Erstellung eines Pflegeplans sowie der Vermittlung von Ressourcen wie häuslicher Pflege oder Tagespflege.

Kann die festgelegte Stufe später geändert werden?

Ja. Wenn sich der körperliche Zustand oder die Pflegebedürftigkeit des älteren Menschen deutlich verändert, kann beim Langzeitpflegezentrum eine Neubewertung beantragt werden. Die Langzeitpflegebedarfsstufe und der Pflegeplan werden dann an die aktuelle Situation angepasst. Es wird empfohlen, bei Zustandsänderungen (z. B. nach Krankenhausentlassung, Verschlechterung nach Sturz) aktiv den Pflegeberater zu kontaktieren.

Hat die Langzeitpflegestufe etwas mit der Beantragung einer ausländischen Pflegekraft zu tun?

Es handelt sich um zwei verschiedene Systeme. Die Langzeitpflegebedarfsstufe (CMS) bestimmt die Leistungen und Zuschüsse von Long-Term Care 2.0; die Einstellung einer ausländischen häuslichen Pflegekraft hat eigene Voraussetzungen (in den letzten Jahren für bestimmte Gruppen ohne Barthel-Index, z. B. ab 80 Jahren). Beide können gleichzeitig in Frage kommen. Es wird empfohlen, sich beim Langzeitpflegezentrum zu informieren. Auf dieser Website gibt es Seiten zu „Ausländische Pflegekraft oder Einrichtung“ und „Barthel-Index“ mit weiteren Informationen.

· Diese Seite enthält neutrale Informationen, die nur zu Referenzzwecken dienen. Sie stellt keine medizinische, rechtliche, steuerliche oder Aufnahmeberatung dar. Die tatsächlichen Vorschriften und Dienstleistungen entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungen der zuständigen Behörden und den Angaben der jeweiligen Einrichtung.

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